Hausarztpraxis

Dr. Buschhaus
und Gehrke

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Hausarztpraxis
Dr.Buschhaus+Gehrke

Dr. med. Mathias Buschhaus
Facharzt für Innere Medizin
Christian Gehrke
Facharzt für Allgemeinmedizin
Facharzt für Chirurgie

Frankfurter Straße 7
57074 Siegen

Telefon 0271-5 27 71
Telefax 0271-2 33 05 22
mail@praxisbuschhaus-galinski.de

Sprechstunde

Mo8.00 - 12.00 und 15.30 - 18.00 Uhr
Di8.00 - 12.00 Uhr
Mi8.00 - 12.00 Uhr
Do8.00 - 12.00 und 15.30 - 18.00 Uhr
Fr8.00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung.

Praxis

Telefon 0271-5 27 71

Rezepttelefon

Telefon 0271-2 33 05 20

Notdienst

Telefon 116 117

Aktuelles


12.05.2023

Praxis an folgenden Tagen geschlossen
02.10.2023 - 08.10.2023
01.01.2024 - 08.01.2024
Die Sommer- und Weihnachtsferien (2023) haben wir durchgehend geöffnet. Selbiges gilt auch für die 2 Brückentage.


12.05.2023

Schlaftabletten
Leider führt die bisherige Verordnung von z.B. Zopiclon auf Kasse zu einem deutlichen Mehraufwand, so dass wir ab 01.06.2023 dieses Medikament nur noch auf ein Privatrezept verordnen werden.


07.04.2023

e-Rezept
Aufgrund der in Zukunft geplanten Einfürung des e-Rezeptes bitten wir bei der Bestellung von Rezepten (am Telefon oder bei uns vor Ort) immer mit anzugeben, wann am Tag wieviele Tabletten eingenommen werden (z.B. morgens 2 mittags1 und abends 1)


07.04.2023

Keine Maskenpflicht mehr
Mit dem 07.04.2023 fällt die Maskenpflicht in NRW und damit auch in unserer Praxis.


01.04.2023

e-AU
Die Systhemumstellung auf Medical Office wurde erfolgreich durchgeführt. Damit verbunden ist eine Umstellung der e-AU. Sie erhalten fortan nur noch einen Beleg für sich selbst und müssen den Arbeitgeber nur noch über Ihrer Erkrankung informieren. Dieser ist seit 01.01.23 verpflichtet sich die AU von der Krankenkasse elektronisch zu holen.


29.03.2023

Osterferien
Die Praxis ist vom 03.04. - 07.04.2023 geschlossen
Vertretung erfolgt durch:
- Praxis Deiß/Orthmann ___ 0271-52928
- Schneider, Ina ___ 0271-25088253
- Orth/Lueg ___ 0271-54090


02.01.2023

E-AU für den Arbeitgeber
Ab dem 1. Januar 2023 ist der Abruf von AU-Daten bei den Krankenkassen für Arbeitgeber verpflichtend. Bei aktuell noch zu erwartenden Unstimmigkeiten in den Abläufen, werden wir Ihnen bis auf Weiteres die AU für den Arbeitgeber mit aushändigen.


22.09.2022

FFP-2 Maskenpflicht ab 01.10.2022
Von 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 soll ein neuer Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen gelten. Detailliertere Information entnehmen Sie bitte der Website der >>Bundesregierung.