Hausarztpraxis

Dr. Buschhaus
und Gehrke

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Hausarztpraxis
Dr.Buschhaus+Gehrke

Dr. med. Mathias Buschhaus
Facharzt für Innere Medizin
Christian Gehrke
Facharzt für Allgemeinmedizin
Facharzt für Chirurgie

Frankfurter Straße 7
57074 Siegen

Telefon 0271-5 27 71
Telefax 0271-2 33 05 22
mail@praxisbuschhaus-galinski.de

Sprechstunde

Mo8.00 - 12.00 und 15.30 - 18.00 Uhr
Di8.00 - 12.00 Uhr
Mi8.00 - 12.00 Uhr
Do8.00 - 12.00 und 15.30 - 18.00 Uhr
Fr8.00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung.

Praxis

Telefon 0271-5 27 71

Rezepttelefon

Telefon 0271-2 33 05 20

Notdienst

Telefon 116 117

Aktuelles


02.01.2023

E-AU für den Arbeitgeber
Ab dem 1. Januar 2023 ist der Abruf von AU-Daten bei den Krankenkassen für Arbeitgeber verpflichtend. Bei aktuell noch zu erwartenden Unstimmigkeiten in den Abläufen, werden wir Ihnen bis auf Weiteres die AU für den Arbeitgeber mit aushändigen.


22.09.2022

FFP-2 Maskenpflicht ab 01.10.2022
Von 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 soll ein neuer Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen gelten. Detailliertere Information entnehmen Sie bitte der Website der >>Bundesregierung.


22.09.2022

Corona-Booster - neuer Impfstoff
Der neue BA.4/5 Impfstoff ist ab sofort bei uns erhältlich und wird ausschließlich verimpft. Wir greifen nicht mehr auf den BA.1 Impfstoff zurück.


16.09.2022

Corona-Booster - neuer Impfstoff
Der neue BA.1 Impfstoff ist ab sofort bei uns erhältlich und wird ausschließlich verimpft. Sobald der am 12.10.2022 zugelassene Impfstoff BA.5 auf den Markt kommt, werden wir nur noch diesen beziehen. Leider sind uns aktuell noch keine Auslieferungstermine bekannt.

Bei Interesse können Termin zur Impfung ab dem 20.09.2022 vereinbart werden - gerne auch über unser >>Kontaktformular


14.09.2022

Herbstferien
Die Praxis ist vom 03.10. bis zum 07.10.2022 geschlossen.

Vertretung erfolgt durch:
- Praxis Deiß/Orthmann
- Bartscherer
- Orth/Lueg


05.07.2022

eAU
Zum 1. Juli 2022 wird die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Form der „eAU“ an die Krankenkassen verpflichtend. Das heißt für Sie, dass sie zunkünftig nur noch 2 Ausfertigungen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten werden - für Ihren Arbeitgeber und für den eigenen Verbleib. Beide Dokumente gibt es fortan auf einem weißen Din-A4 Zettel.


05.07.2022

PCR-Testung erfolgt nur noch bei Vorliegen eines positiven Schnelltestes. Eine Voranmeldung ist erforderlich.


05.07.2022

Wir verweisen nochmals auf unsere Akutsprechstunde Mo, Mi, Fr von 7.00 – 8.00 Uhr, ohne Voranmeldung.


05.07.2022

Die Akutsprechstunde gegen Mittag bleibt unverändert nach Voranmeldung. Wir bitten um Verständnis, dass in diesem Zeitraum nur begrenzte Termine zur Verfügung stehen und wir daher den individuellen Arztwunsch nicht immer berücksichtigen können.